Die Paritätischen Berufskommissionen (PBK) fördern den Nachwuchs sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Holzberufen. Sie unterstützen Weiterbildungen finanziell.
Was die PBK macht
In den Paritätischen Berufskommissionen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam vertreten. Sie setzen den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Westschweizer Ausbaugewerbes um und vergeben Beiträge an Weiterbildungen von Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt sind.
Was unterstützt wird
Subventioniert werden nur Ausbildungen, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt sind, zum Beispiel eidgenössische Fachausweise und Diplome (Meistertitel).
Voraussetzungen
Die Ausbildung wurde vollständig von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer selbst bezahlt. Rechnungen und Zahlungsbelege lauten auf ihren oder seinen Namen.
Der Berufsbeitrag wurde ein Jahr vor und während der ganzen Ausbildung bezahlt.
Die Anwesenheit an den Kursen beträgt mindestens 80 %.
Die Person ist dem GAV unterstellt. Wer beim Bureau des Métiers als technisches Personal (PT) gemeldet ist, erhält keine Subvention.
Diese Unterlagen braucht es
Subventionsantragsformular
Kopie der Rechnung für die Kursgebühr und/oder die Prüfung
Zahlungsnachweis (Bank- oder Postkonto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters, mit Namen)
Terminbestätigung der Schule (Beginn der Ausbildung bis und mit den geplanten Prüfungsdaten)
Zusammenstellung der Unterrichts- und Materialkosten von der Schule
Anwesenheitsbestätigung der Schule
Kopie der Ergebnisse der Abschlussprüfung (bestanden oder nicht bestanden)